Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dogtrain Hundeschule  

1. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den von Dogtrain durchgeführten Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist:

  • Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet.
  • Läufige Hündinnen dürfen an den Schulungsmaßnahmen nicht teilnehmen.
  • Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und ausreichenden Impfschutz besitzen.
  • Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
  • Die Teilnehmeranzahl der von Dogtrain angebotenen Schulungen ist begrenzt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Kurs besteht nicht.
  • Um Gefahren abzuwenden, ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten.
  • Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und die Zusammenführung von Hunden, bedürfen der Anweisung der Ausbilder.
  • Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer und Außenstehender ausgeschlossen ist.
  • Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind strengsten untersagt.

2. Lehrgangserfolg

Es kann keine Garantie für das Erreichen von Erziehungs- und Ausbildungszielen gegeben werden, da der Erfolg des Trainings auch immer von den Teilnehmern abhängt und wie ernsthaft sie daran mitarbeiten. Der Erfolg ist letztlich von jedem Hundeführer selbst abhängig. Es werden keine Methoden vermittelt, die den Hund verängstigen, ihm Schmerzen zufügen oder ihn in seiner Würde als Lebewesen herabsetzen.

3. Leistungshindernisse

  • Wird ein laufender Kurs oder eine laufende Schulungseinheit aus wichtigem Grund durch den Veranstalter abgesagt, wird die Kursgebühr zeitanteilig zurückerstattet. Die gilt nicht, wenn der wichtige Grund ausschließlich auf einem Verschulden der Kunden beruht.
  • Prüfungsgebühren, die für Dritte eingezogen werden (z.B. Verband) werden im Fall einer Absage nicht zurückerstattet.
  • Dogtrain behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, sich entgegen dem geltenden Tierschutz Gesetz verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.
  • Dogtrain behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
  • Im Falle des Rücktrittes durch den Kunden entstehen folgende Stornierungskosten:
    a)vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 3 Wochen vor Beginn: 20 % der Teilnahmegebühr
    b)vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 2 Wochen vor Beginn: 35 % der Teilnahmegebühr
    c)vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn : 50% der Teilnahmegebühr
    d)danach erfolgt keine Rückerstattung mehr, bzw. es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten

4. Haftung

Dogtrain übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ausübung der gezeigten Trainingseinheiten entstehen. Der/Die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Die Teilnahme am Training oder der Besuch sämtlicher anderen angebotenen Dienste (Seminare, Test, Prüfungsvorbereitung usw.) von Dogtrain erfolgen auf eigenes Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber Dogtrain bestehen nicht. Der/Die Teilnehmer/in verzichtet hiermit auf jeglichen Haftungsanspruch. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Übungsleiters.